§ 23 GfwtDBwVDV
Lehrgang „Organisation, Recht und Betriebswirtschaftslehre“
Im Lehrgang „Organisation, Recht und Betriebswirtschaftslehre“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen Kenntnisse in den folgenden Bereichen vermittelt:
- 1.
- Staatsrecht, Personalrecht, Einsatzrecht und Katastrophenschutzrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation der Bundeswehr sowie Grundlagen und Grundzüge des Verwaltungshandelns und
- 3.
- Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.