§ 3 GfwtDBwVDV
Arten des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst wird durchgeführt
- 1.
- wenn die für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen Kenntnisse durch ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium oder durch einen gleichwertigen Abschluss nachgewiesen werden: als berufspraktische Studienzeiten,
- 2.
- ansonsten als ein ingenieurwissenschaftliches oder naturwissenschaftliches Bachelorstudium mit studienbegleitenden berufspraktischen Studienzeiten.
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