§ 105 GKrimDVDV

Klausur

(1) Jede Modulprüfung wird als Klausur durchgeführt.

(1a) Bis zum 31. Dezember 2024 können die Klausuren mit Unterstützung durch Informationstechnik durchgeführt werden.

(2) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Klausur 240 Minuten.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.