§ 105 GKrimDVDV

Klausur

(1) Jede Modulprüfung wird als Klausur durchgeführt.

(2) Die Klausuren können mit Unterstützung durch Informationstechnik durchgeführt werden.

(3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Klausur 240 Minuten.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.