GKrimDVDV
Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
Informationen
Ausfertigungsdatum09.01.2020
FundstelleBGBl I 2020, 2883
VersionZuletzt geändert durch Art. 1 V v. 3.7.2023 I Nr. 177
Ersetzt V 2030-6-31 v. 2.2.2015 I 98, 100 (GKrimDVDV)
Ersetzt V 2030-6-31 v. 2.2.2015 I 98, 100 (GKrimDVDV)
Alle Normen
- Teil 1Allgemeines
- Teil 2Studium
- Abschnitt 1Auswahlverfahren für das Studium
- Abschnitt 2Studienordnung
- Unterabschnitt 1Allgemeines
- Unterabschnitt 2Module
- Unterabschnitt 3Modulbegleitende Veranstaltungen
- Abschnitt 3Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 1Allgemeines und Organisatorisches
- Unterabschnitt 2Modulprüfungen
- Unterabschnitt 3Bachelorarbeit
- Unterabschnitt 4Weitere Prüfungsbestimmungen
- Abschnitt 4Anerkennung anderer Studien- und Prüfungsleistungen
- Teil 3Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
- Abschnitt 1Auswahlverfahren für die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
- Abschnitt 2Inhalt der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
- Abschnitt 3Modulprüfungen
- Abschnitt 4Mündliche Abschlussprüfung
- Abschnitt 5Abschluss der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
- Teil 4Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
- Abschnitt 1Auswahlverfahren für die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
- Abschnitt 2Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
- Abschnitt 3Modulprüfungen
- Abschnitt 4Mündliche Abschlussprüfung
- Abschnitt 5Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
- Teil 5Verhinderung und Ordnungsverstöße bei Prüfungen
- Teil 6Schlussvorschrift