Teil 1
Allgemeines
§ 1 | Vorbereitungsdienste |
§ 1a | Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie |
§ 2 | Dienstbehörde |
§ 3 | Dienstaufsicht |
§ 4 | Erholungsurlaub |
§ 5 | Bewertung von Prüfungsleistungen |
Teil 2
Studium
Abschnitt 1
Auswahlverfahren für das Studium
§ 6 | Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren |
§ 6a | Teile des Auswahlverfahrens |
§ 6b | Festlegungen der Dienstbehörde |
§ 6c | Schriftlicher Teil |
§ 6d | Zulassung zum mündlichen Teil |
§ 6e | Mündlicher Teil |
§ 6f | Zulassung zur Prüfung der körperlichen Tauglichkeit |
§ 6g | Prüfung der körperlichen Tauglichkeit |
§ 6h | Gesamtergebnis und Wiederholungsmöglichkeit |
§ 6i | Täuschung |
§ 7 | Auswahlkommission |
§ 8 | Einstellung |
Abschnitt 2
Studienordnung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 9 | Ziel des Studiums |
§ 10 | Dauer des Studiums |
§ 11 | Gliederung des Studiums und Teilnahmepflicht |
Unterabschnitt 2
Module
§ 12 | Inhalt der Module |
§ 13 | Durchführungsort |
§ 14 | Gestaltung und Organisation der Module der praxisintegrierenden Studien |
§ 15 | Ausbildungsplan für die Module der praxisintegrierenden Studien |
§ 16 | Ausbildungsverantwortliche für die Module der praxisintegrierenden Studien |
Unterabschnitt 3
Modulbegleitende Veranstaltungen
§ 17 | Durchführung und Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen |
§ 18 | Prüfungen in den modulbegleitenden Veranstaltungen |
§ 18a | Prüfung im Polizeitraining |
§ 18b | Wiederholung von Prüfungen in den modulbegleitenden Veranstaltungen |
Abschnitt 3
Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines und Organisatorisches
§ 19 | Zweck der Laufbahnprüfung |
§ 20 | Bestandteile der Laufbahnprüfung |
§ 21 | Prüfungsamt der Laufbahnprüfung |
Unterabschnitt 2
Modulprüfungen
§ 22 | Module mit Modulprüfungen |
§ 23 | Modulprüfungen in den fachtheoretischen Studienzeiten |
§ 24 | Zwischenprüfung und Bescheinigung über die Zwischenprüfung |
§ 25 | Modulprüfungen in den praxisintegrierenden Studien |
§ 26 | Prüfende für die Modulprüfungen |
§ 27 | Bestehen einer Modulprüfung |
§ 28 | Wiederholung von Modulprüfungen |
Unterabschnitt 3
Bachelorarbeit
§ 29 | Bestandteile der Bachelorarbeit |
§ 30 | Zweck der Thesis |
§ 31 | Thema der Thesis |
§ 32 | Bearbeitungszeit und Abgabetermin für die Thesis |
§ 33 | Prüfende für die Thesis und Bewertung der Thesis |
§ 34 | Betreuung bei Anfertigung der Thesis und Durchführungsort |
§ 35 | Freistellung vom Dienst |
§ 36 | Vorgaben für die Form der Thesis |
§ 37 | Abgabe der Thesis |
§ 38 | Bestehen der Thesis |
§ 39 | Wiederholung der Thesis |
§ 40 | Zulassung zur Verteidigung |
§ 41 | Termin für die Verteidigung |
§ 42 | Prüfungskommission |
§ 43 | Durchführung und Bestandteile der Verteidigung |
§ 44 | Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Verteidigung |
§ 45 | Protokoll über die Verteidigung |
§ 46 | Bewertung der Verteidigung |
§ 47 | Bestehen der Verteidigung |
§ 48 | Wiederholung der Verteidigung |
§ 49 | Rangpunktzahl und Note der Bachelorarbeit |
Unterabschnitt 4
Weitere Prüfungsbestimmungen
§ 50 | Bestehen der Laufbahnprüfung |
§ 51 | Akademischer Grad |
§ 52 | Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und Gesamtnote |
§ 53 | Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen |
§ 54 | Abschlusszeugnis und Diploma Supplement |
§ 55 | Bescheid bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung |
§ 56 | Prüfungsakten und Einsichtnahme |
Abschnitt 4
Anerkennung anderer
Studien- und Prüfungsleistungen
§ 57 | Voraussetzungen für die Anerkennung |
Teil 3
Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung
für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
Abschnitt 1
Auswahlverfahren für
die kriminalpolizeifachliche
Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich
„Cyberkriminalität“
§ 58 | Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren |
§ 58a | Ausgestaltung des Auswahlverfahrens |
§ 59 | Einstellung |
Abschnitt 2
Inhalt der
kriminalpolizeifachlichen
Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich
„Cyberkriminalität“
§ 60 | Ziel der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung und Dauer |
§ 61 | Pflichtlehrveranstaltungen und Freistellung vom Dienst |
§ 62 | Gliederung der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung |
§ 63 | Verteilung und Inhalt der Module |
§ 64 | Durchführungsort |
§ 65 | Dienstliche Beurteilung für das Modul 4 |
§ 66 | Durchführung und Inhalt der modulbegleitenden Veranstaltungen |
§ 67 | Prüfung im Polizeitraining |
§ 67a | Wiederholung der Prüfung im Polizeitraining |
Abschnitt 3
Modulprüfungen
§ 68 | Prüfungsamt |
§ 69 | Module mit Modulprüfungen |
§ 70 | Zeitpunkt der Modulprüfung |
§ 71 | Klausur |
§ 72 | Kennzeichnung der Klausuren |
§ 73 | Prüfende für die Klausuren |
§ 74 | Bestehen einer Modulprüfung |
§ 75 | Wiederholung von Modulprüfungen |
Abschnitt 4
Mündliche Abschlussprüfung
§ 76 | Prüfungsamt |
§ 77 | Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung |
§ 78 | Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung |
§ 79 | Prüfungskommission |
§ 80 | Inhalt der mündlichen Abschlussprüfung |
§ 81 | Durchführung und Dauer der mündlichen Abschlussprüfung |
§ 82 | Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung |
§ 83 | Bewertung der mündlichen Abschlussprüfung |
§ 84 | Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung |
§ 85 | Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung |
Abschnitt 5
Abschluss der
kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
§ 86 | Erfolgreiche Teilnahme an der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung |
§ 87 | Rangpunktzahl der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung und Gesamtnote |
§ 88 | Abschlusszeugnis |
§ 89 | Bescheid bei endgültigem Nichtbestehen |
§ 90 | Prüfungsakten und Einsichtnahme |
Teil 4
Qualifizierungsmaßnahme
„Ausbildungsverkürzung“
Abschnitt 1
Auswahlverfahren
für die Qualifizierungsmaßnahme
„Ausbildungsverkürzung“
§ 91 | Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren |
§ 92 | Ausgestaltung des Auswahlverfahrens |
§ 93 | Einstellung |
Abschnitt 2
Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme
„Ausbildungsverkürzung“
§ 94 | Ziel der Qualifizierungsmaßnahme |
§ 95 | Dauer der Qualifizierungsmaßnahme |
§ 96 | Pflichtlehrveranstaltungen und Freistellung vom Dienst |
§ 97 | Gliederung der Qualifizierungsmaßnahme |
§ 98 | Verteilung und Inhalt der Module |
§ 99 | Durchführungsort |
§ 100 | Durchführung und Inhalt der modulbegleitenden Veranstaltungen |
§ 101 | Prüfung im Polizeitraining |
§ 101a | Wiederholung der Prüfung im Polizeitraining |
§ 101b | Dienstliche Beurteilung |
Abschnitt 3
Modulprüfungen
§ 102 | Prüfungsamt |
§ 103 | Module mit Modulprüfungen |
§ 104 | Zeitpunkt der Modulprüfungen |
§ 105 | Klausur |
§ 106 | Kennzeichnung der Klausuren |
§ 107 | Prüfende für die Klausuren |
§ 108 | Bestehen einer Modulprüfung |
§ 109 | Wiederholung von Modulprüfungen |
Abschnitt 4
Mündliche Abschlussprüfung
§ 110 | Prüfungsamt |
§ 111 | Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung |
§ 112 | Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung |
§ 113 | Prüfungskommission |
§ 114 | Inhalt der mündlichen Abschlussprüfung |
§ 115 | Durchführung und Dauer der mündlichen Abschlussprüfung |
§ 116 | Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung |
§ 117 | Bewertung der mündlichen Abschlussprüfung |
§ 118 | Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung |
§ 119 | Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung |
Abschnitt 5
Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
§ 120 | Erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme |
§ 121 | Rangpunktzahl der Qualifizierungsmaßnahme und Gesamtnote |
§ 122 | Abschlusszeugnis |
§ 123 | Bescheid bei endgültigem Nichtbestehen |
§ 124 | Prüfungsakten und Einsichtnahme |
Teil 5
Verhinderung und
Ordnungsverstöße bei Prüfungen
§ 125 | Verhinderung bei einer Prüfung oder einem Prüfungsteil |
§ 126 | Ordnungsverstöße bei einer Prüfung oder einem Prüfungsteil |
Teil 6
Schlussvorschriften
§ 127Übergangsvorschrift