§ 32 GKrimDVDV

Bearbeitungszeit und Abgabetermin für die Thesis

(1) Die Bearbeitungszeit für die Thesis beträgt acht Wochen.

(2) Den Beginn der Bearbeitungszeit und den Termin für die Abgabe der Thesis legt das Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt fest.

(3) Näheres regelt das Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ nach § 11 Absatz 3.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.