§ 62 GKrimDVDV
Gliederung der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
Die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“ gliedert sich in
- 1.
- Module und
- 2.
- modulbegleitende Veranstaltungen.
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