§ 9 GKrimDVDV

Ziel des Studiums

Das Studium hat insbesondere zum Ziel,

1.
den Studierenden die wissenschaftlichen Methoden und akademischen Standards sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die für die Erfüllung der Aufgaben im gehobenen Kriminaldienst des Bundes erforderlich sind,
2.
die Studierenden zu verantwortlichem polizeilichen Handeln im freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu befähigen,
3.
die Studierenden zur Zusammenarbeit im europäischen und internationalen Raum zu befähigen und
4.
die Studierenden zu befähigen, dass sie ihre Kompetenzen weiterentwickeln, um den ständig wachsenden Herausforderungen des Polizeivollzugsdienstes gerecht zu werden.

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