§ 65 GKrimDVDV

Dienstliche Beurteilung für das Modul 4

(1) Das Modul 4 wird in mehreren Phasen durchgeführt.

(2) Für jede Phase erstellen die Vorgesetzten eine dienstliche Beurteilung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.