§ 65 GKrimDVDV
Dienstliche Beurteilung für das Modul 4
(1) Das Modul 4 wird in mehreren Phasen durchgeführt.
(2) Für jede Phase erstellen die Vorgesetzten eine dienstliche Beurteilung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.