§ 43 GntDBwVVDV

Freistellung und Betreuung bei der Bachelorthesis

(1) Zur Anfertigung der Bachelorthesis werden die Studierenden für die letzten vier Wochen des fünften Semesters von der Anwesenheitspflicht und vom Dienst freigestellt. Die weitere Anfertigung der Bachelorthesis erfolgt studienbegleitend zu Beginn des sechsten Semesters.

(2) Während der Anfertigung der Bachelorthesis wird die oder der Studierende von der oder dem Erstprüfenden betreut.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.