§ 12 GntDSVVDV

Dauer und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium dauert in der Regel drei Jahre. Es umfasst 21 Monate Fachstudien am Fachbereich Sozialversicherung sowie 15 Monate praxisintegrierte Studienphasen bei der Einstellungsbehörde.

(2) Das Studium gliedert sich in neun Trimester:

TrimesterFachstudium/praxisintegrierte Studienphasen
14 Monate Fachstudium
24 Monate Fachstudium
34 Monate praxisintegrierte Studienphasen
44 Monate Fachstudium
54 Monate praxisintegrierte Studienphasen
64 Monate Fachstudium
74 Monate praxisintegrierte Studienphasen
83 Monate Fachstudium und 1 Monat Bachelorarbeit
91 Monat Bachelorarbeit und 3 Monate praxisintegrierte Studienphasen

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