§ 13 GntDSVVDV
Studieninhalte
Das Fachstudium umfasst mindestens folgende Inhalte:
- 1.
- Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Sozialrecht, insbesondere Sozialversicherungsrecht und Sozialverwaltungsverfahrensrecht, sowie mit den weiteren Schwerpunkten allgemeines Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Recht der betrieblichen und privaten Altersvorsorge und Grundlagen des Privatrechts,
- 2.
- Verwaltungswissenschaft mit den Schwerpunkten Verwaltungslehre sowie Informations- und Kommunikationstechnologie,
- 3.
- Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungsbetriebswirtschaft, Volkswirtschaft und öffentliche Finanzwirtschaft,
- 4.
- Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Arbeits-, Organisations- und Sozialpsychologie sowie Soziologie und Politologie.
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