§ 14 GntDSVVDV

Bachelorprüfung

Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus

1.
den Modulprüfungen,
2.
der Bachelorarbeit und
3.
der Verteidigung der Bachelorarbeit.

Fußnote(n):


(+++ § 14: Zur Anwendung vgl. § 31 Abs. 1 u. 2 +++)

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