§ 14 GntDSVVDV
Bachelorprüfung
Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus
- 1.
- den Modulprüfungen,
- 2.
- der Bachelorarbeit und
- 3.
- der Verteidigung der Bachelorarbeit.
Fußnote(n):
(+++ § 14: Zur Anwendung vgl. § 31 Abs. 1 u. 2 +++)
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