§ 7 GVIDVDV
Dauer und Aufbau des Studiums
(1) Das Studium dauert in der Regel drei Jahre. Es umfasst 24 Monate Fachstudien an der Hochschule und zwölf Monate Praktika.
(2) Das Studium gliedert sich in folgende Abschnitte:
- 1.
- Grundstudium,
- 2.
- Praktikum I,
- 3.
- Hauptstudium I,
- 4.
- Praktikum II,
- 5.
- Hauptstudium II,
- 6.
- Praktikum III,
- 7.
- Hauptstudium III.
(2a) Die Hochschule kann festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2024 die Studienabschnitte anders gegliedert werden.
(3) Den Studienverlauf im Einzelnen und die Inhalte der Module legt die Hochschule in einem Modulhandbuch fest.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.