§ 8 GVIDVDV
Fachstudien
(1) Die Inhalte der Fachstudien werden in interdisziplinären Modulen vermittelt, die folgenden Modulgruppen zugeordnet sind:
- 1.
- Basisqualifikationen,
- 2.
- Basistechnologien,
- 3.
- Entwicklung von Systemen,
- 4.
- Anwendungsfelder in der Verwaltung,
- 5.
- Servicemanagement und Unterstützungsprozesse,
- 6.
- Wirtschaftswissenschaften,
- 7.
- Basiswissen Verwaltungshandeln sowie
- 8.
- Aufgaben der Bundesverwaltung und Managementkonzepte in der Bundesverwaltung.
(2) Die Module sind Gegenstand eines systematischen Qualitätsmanagements und werden regelmäßig evaluiert.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.