Inhaltsübersicht HaWiAusbV
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes, Anerkennungsbereich des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Ausbildungsplan |
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 6 | Zeitpunkt |
§ 7 | Inhalt |
§ 8 | Prüfungsbereich |
Abschnitt 3
Abschlussprüfung
§ 9 | Zeitpunkt |
§ 10 | Inhalt |
§ 11 | Prüfungsbereiche |
§ 12 | Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen |
§ 13 | Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten |
§ 14 | Prüfungsbereich Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planen |
§ 15 | Prüfungsbereich Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen |
§ 16 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 17 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 18 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 19 | Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse |
§ 20 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.