§ 10 HBPolVDAufstV

Verwaltungsvorschriften zum Auswahlverfahren

Das Bundespolizeipräsidium regelt durch Verwaltungsvorschrift:

1.
den Ablauf des Auswahlverfahrens,
2.
die Dauer der Teile des Auswahlverfahrens,
3.
die im jeweiligen Teil zu bearbeitenden Aufgaben,
4.
die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie
5.
die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.