§ 11 HBPolVDAufstV

Bestehen des Auswahlverfahrens

Wer mindestens die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist, erreicht hat, hat das Auswahlverfahren bestanden. Die Mindestpunktzahl ist die Hälfte der insgesamt vergebenen Punkte.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.