§ 1 HdlFachwPrV
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
(1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Handelsfachwirt und zur Geprüften Handelsfachwirtin nach den §§ 2 bis 8 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist.
(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um im Einzelhandel, im Groß- und Außenhandel sowie im funktionellen Handel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente wahrzunehmen. Dabei sollen gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere:
- 1.
- Analysieren und Beurteilen der Auswirkungen handelsrelevanter Marktentwicklungen,
- 2.
- Erarbeiten und Umsetzen kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte der Sortimentsgestaltung, Warenbeschaffung und Logistik,
- 3.
- Steuern von Umsatz und Ertrag mit warenwirtschaftlichen Kennzahlen,
- 4.
- Anwenden von Controllinginstrumenten,
- 5.
- Beurteilen von Finanzierungsalternativen und Vorbereiten von Entscheidungen,
- 6.
- Planen und Umsetzen arbeitsorganisatorischer Veränderungen,
- 7.
- Konzipieren, Umsetzen und Auswerten von Marketingkonzepten,
- 8.
- Übernehmen von Organisations- und Führungsaufgaben unter Berücksichtigung von Unternehmens- und Führungsgrundsätzen, unternehmerisches Denken und Handeln,
- 9.
- Wahrnehmen von Qualifizierungsaufgaben sowie Fördern der Personalentwicklung,
- 10.
- Durchführen und Organisieren der Berufsausbildung,
- 11.
- Wahrnehmen von Aufgaben des Personalmanagements,
- 12.
- Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten,
- 13.
- Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit.
(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Handelsfachwirt“ oder „Geprüfte Handelsfachwirtin“.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.