HeimsicherungsV

Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zweck der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers

Informationen

Ausfertigungsdatum24.01.1978
FundstelleBGBl I 1978, 553
VersionGeändert durch Art. 18 G v. 27.12.2003 I 3022