Gesetze
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Bundesrecht Deutschland
HolzBauSchAusbV
HolzBauSchAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe
Informationen
Ausfertigungsdatum
02.01.2007
Fundstelle
BGBl I 2007, 610
Alle Normen
Eingangsformel
§ 1
Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
§ 3
Struktur der Berufsausbildung für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin
§ 4
Ausbildungsrahmenplan/Ausbildungsberufsbild
§ 5
Durchführung der Berufsausbildung
§ 6
Zwischenprüfung für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten
§ 7
Abschlussprüfung/Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten
§ 8
Abschlussprüfung/Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin
§ 9
Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin
§ 10
Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin in der Fachrichtung Holzschutz
§ 11
Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin in der Fachrichtung Bautenschutz
§ 12
Fortsetzung der Berufsausbildung
§ 13
Inkrafttreten
Anlage
(zu § 4)