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HolzBauSchAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe

Informationen

Ausfertigungsdatum02.01.2007
FundstelleBGBl I 2007, 610

Alle Normen

    Eingangsformel
    § 1
    Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
    § 2
    Dauer der Berufsausbildung
    § 3
    Struktur der Berufsausbildung für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin
    § 4
    Ausbildungsrahmenplan/Ausbildungsberufsbild
    § 5
    Durchführung der Berufsausbildung
    § 6
    Zwischenprüfung für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten
    § 7
    Abschlussprüfung/Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten
    § 8
    Abschlussprüfung/Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin
    § 9
    Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin
    § 10
    Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin in der Fachrichtung Holzschutz
    § 11
    Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin in der Fachrichtung Bautenschutz
    § 12
    Fortsetzung der Berufsausbildung
    § 13
    Inkrafttreten
    Anlage
    (zu § 4)
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