Anlage 2 HolzmechAusbV

(zu § 30 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 755)


Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Teil der
Zusatzqualifikation
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche
Richtwerte
in Wochen
1234
1Erstellen und Anwenden
von CAD-Zeichnungen
für Möbel, Innenausbauten, Bauelemente, Holzpackmittel und Rahmen
a)
CAD-Technik, Programme und Anwendungsgebiete unterscheiden
b)
3-D-Konstruktionen unter Berücksichtigung von gestalterischen und fertigungstechnischen Vorgaben erstellen
c)
2-D-Schnitte aus 3-D-Zeichnungen generieren
d)
CAD-Visualisierungen generieren, insbesondere zur Gestaltung
e)
CAD-Animationen erstellen, insbesondere zur Konstruktionskontrolle beweglicher Elemente
f)
Materiallisten und Zuschnittpläne aus CAD-Zeichnungen generieren
g)
Zeichnungsdaten in maschinenlesbare Daten umwandeln
h)
Daten pflegen und sichern; Datenschutzbestimmungen berücksichtigen
4
2Erstellen von
CNC-Programmen
a)
CNC-Maschinen unterscheiden, insbesondere nach Bauformen, Bearbeitungsaggregaten und -möglichkeiten
b)
Anwendung der CNC-Technologie unter fertigungstechnischen Vorgaben zuordnen
c)
Koordinatensysteme und Maschinenachsen sowie Bezugspunkte bei der Programmerstellung berücksichtigen
d)
Bearbeitungsstrategien festlegen
e)
Programme zur Herstellung von Teilen unter Berücksichtigung von Konstruktionsvorgaben und Materialeigenschaften erstellen
f)
Programme mit Variablen erstellen sowie Haupt- und Unterprogramme organisieren
g)
Programmdaten pflegen und sichern; betriebliche Datenschutzbestimmungen berücksichtigen
4
3Arbeiten mit CNC-Maschinen
a)
Maschinen unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften einrichten; Programmvorgaben berücksichtigen
b)
Positionierhilfen und Spannsysteme einsetzen
c)
Programme in die Steuerung einlesen, Werkzeugkorrekturen vornehmen, Programme abfahren
d)
Programmabläufe überwachen und optimieren
e)
Werkzeugdatenbank verwalten
f)
Ursachen von Fehlern und Störungen feststellen; Maßnahmen zur Behebung ergreifen
g)
Maschinen reinigen und warten
2

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