§ 5 HomTAMRegV
Neue Registrierung
Die Inhaberin oder der Inhaber der Registrierung hat im Fall folgender Änderungen eine neue Registrierung zu beantragen:
- 1.
- Änderung der Zusammensetzung der Ursubstanzen nach Art oder Menge, einschließlich einer Änderung des Verdünnungsgrades oder
- 2.
- Änderung der Darreichungsform, wenn diese mit der registrierten Darreichungsform nicht vergleichbar ist.
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