§ 5 HomTAMRegV

Neue Registrierung

Die Inhaberin oder der Inhaber der Registrierung hat im Fall folgender Änderungen eine neue Registrierung zu beantragen:

1.
Änderung der Zusammensetzung der Ursubstanzen nach Art oder Menge, einschließlich einer Änderung des Verdünnungsgrades oder
2.
Änderung der Darreichungsform, wenn diese mit der registrierten Darreichungsform nicht vergleichbar ist.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.