§ 5 HwFwBAProKaufmMFV
Handlungsbereiche der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen
In der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 werden folgende Handlungsbereiche geprüft:
- 1.
- Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern,
- 2.
- Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten,
- 3.
- Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten,
- 4.
- Personalwesen gestalten und Personal führen und
- 5.
- Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren.
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