§ 10 HZAZustV
Hauptzollamt Duisburg
Dem Hauptzollamt Duisburg werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
- die Anmahnung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen und die Anforderung von Säumniszuschlägen des Hauptzollamts Krefeld, sofern der Zollzahlstelle des Hauptzollamts Duisburg die Überwachung des Zahlungseingangs obliegt,
- 2.
- die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Krefeld für den Kreis Wesel,
- 3.
- die Aufgaben einer Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Düsseldorf,
- 4.
- die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Krefeld für den Kreis Wesel sowie
- 5.
- den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Krefeld, mit Ausnahme des Rhein-Kreises Neuss, und des Hauptzollamts Münster für den Kreis Borken.
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