§ 37 HZAZustV
Hauptzollamt Schweinfurt
Dem Hauptzollamt Schweinfurt werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
- die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren,
- a)
- der Hauptzollämter Nürnberg und Regensburg,
- b)
- aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Schweinfurt als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist, sowie
- 2.
- die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Nürnberg und Regensburg.
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