§ 36 HZAZustV

Hauptzollamt Saarbrücken

Dem Hauptzollamt Saarbrücken werden die Zuständigkeiten übertragen für

1.
die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Koblenz sowie
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Darmstadt und Koblenz.

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