§ 36 HZAZustV
Hauptzollamt Saarbrücken
Dem Hauptzollamt Saarbrücken werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
- die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Koblenz sowie
- 2.
- die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Darmstadt und Koblenz.
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