Teil 1Gemeinsame Vorschriften
§ 1 | Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe |
§ 2 | Ausbildungsdauer |
§ 3 | Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung |
§ 4 | Ausbildungsplan |
§ 5 | (weggefallen) |
§ 6 | Abschlussprüfung |
Teil 2Vorschriften für den Ausbildungsberuf
Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/
Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
§ 7 | Ausbildungsberufsbild |
§ 8 | Ausbildungsrahmenplan |
§ 9 | Teil 1 der Abschlussprüfung |
§ 10 | Teil 2 der Abschlussprüfung |
Teil 3Vorschriften für den Ausbildungsberuf
Elektroniker für Betriebstechnik/
Elektronikerin für Betriebstechnik
§ 11 | Ausbildungsberufsbild |
§ 12 | Ausbildungsrahmenplan |
§ 13 | Teil 1 der Abschlussprüfung |
§ 14 | Teil 2 der Abschlussprüfung |
Teil 4Vorschriften für den Ausbildungsberuf
Elektroniker für Automatisierungstechnik/
Elektronikerin für Automatisierungstechnik
§ 15 | Ausbildungsberufsbild |
§ 16 | Ausbildungsrahmenplan |
§ 17 | Teil 1 der Abschlussprüfung |
§ 18 | Teil 2 der Abschlussprüfung |
Teil 5Vorschriften für den Ausbildungsberuf
Elektroniker für Geräte und Systeme/
Elektronikerin für Geräte und Systeme
§ 19 | Ausbildungsberufsbild |
§ 20 | Ausbildungsrahmenplan |
§ 21 | Teil 1 der Abschlussprüfung |
§ 22 | Teil 2 der Abschlussprüfung |
Teil 6Vorschriften für den Ausbildungsberuf
Elektroniker für Informations- und Systemtechnik
und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik
§ 23 | Ausbildungsberufsbild |
§ 24 | Ausbildungsrahmenplan |
§ 25 | Teil 1 der Abschlussprüfung |
§ 26 | Teil 2 der Abschlussprüfung |
Teil 7Gemeinsame Bestehensregelungen
Teil 8Zusätzliche berufliche
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
§ 28 | Zusatzqualifikationen |
§ 29 | Gegenstand der Zusatzqualifikationen |
§ 30 | Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt |
§ 31 | Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung |
§ 32 | Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Programmierung |
§ 33 | Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit |
§ 34 | Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation |
Teil 9Gemeinsame Übergangsvorschriften
§ 35 | Bestandsschutz |
§ 36 | Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse |
§ 37 | Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse |
Anlage 1: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen |
Anlage 2: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/zur Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme |
Anlage 3: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik/zur Elektronikerin für Betriebstechnik |
Anlage 4: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik/zur Elektronikerin für Automatisierungstechnik |
Anlage 5: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme/zur Elektronikerin für Geräte und Systeme |
Anlage 6: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und zur Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik |
Anlage 7: | Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen |