1 | Leistungserstellung planen und koordinieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
wesentliche Produkte und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes beschreiben - b)
Prozesse der Leistungserstellung entlang der Wertschöpfungskette erläutern und ihre jeweiligen Schnittstellen benennen - c)
Leistungserstellung planen und koordinieren und dabei Kunden- und Lieferanteneinflüsse beachten - d)
Leistungserstellung dokumentieren und unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bewerten
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2 | Logistik und Lagerprozesse planen und steuern (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
Ziele, Aufgaben, Objekte und Abläufe der Logistikketten erläutern - b)
Logistik- und Lagerkonzepte analysieren und bewerten sowie Vorschläge für Maßnahmen erarbeiten - c)
produktspezifische Lager- und Transportvorschriften bei der Planung und Steuerung berücksichtigen und anwenden - d)
Transportträger und -mittel unter ökonomischen, ökologischen sowie sozialen Aspekten beurteilen und auswählen - e)
Zusammenarbeit mit nationalen oder internationalen Logistikdienstleistern organisieren - f)
Bestände erfassen, kontrollieren und bewerten
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3 | Beschaffung planen und steuern (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
Bedarfe für die Leistungserstellung ermitteln und Dispositionen durchführen - b)
Bestellmengen und -termine ermitteln - c)
Lieferantenmanagement nach ökonomischen, ökologischen, rechtlichen und sozialen Gesichtspunkten durchführen - d)
Bestellungen durchführen, die Vertragserfüllung überwachen und Maßnahmen zu deren Sicherstellung einleiten
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4 | Marketingmaßnahmen planen und umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
Leistungsspektrum des Ausbildungsbetriebes in den Markt einordnen und die Bedeutung für die Branche herausstellen - b)
unternehmensspezifische Marketingaktivitäten erläutern - c)
Ergebnisse der Marktbeobachtung und Marktanalyse für die Entwicklung und Planung von Marketingmaßnahmen nutzen und dabei aktuelle Trends beachten
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| | - d)
Marketingmaßnahmen unter Einhaltung rechtlicher Vorschriften und betrieblicher Vorgaben auswählen und umsetzen und dabei ökonomische, ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen - e)
Wirksamkeit von Marketingmaßnahmen überprüfen und beurteilen sowie Vorschläge für künftige Maßnahmen ableiten
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5 | Vertriebsprozesse umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
Preisermittlung und angebotsspezifische Kalkulationen sowie Angebotserstellung durchführen - b)
Auftragserfassung und für den Vertrieb relevante Terminkoordination mit internen und externen Schnittstellenpartnern durchführen und dabei Informationsfluss sowie Datenqualität sicherstellen - c)
Rechnungen erstellen und nachverfolgen - d)
Reklamationen zu Produkt- und Prozessqualität sowie Beschwerden entgegennehmen, erfassen und bearbeiten - e)
Kundenbetreuung und -pflege sowie Maßnahmen zur Kundenzufriedenheit und -bindung durchführen - f)
Service-, Kundendienst- und Garantieleistungen situations- und kundengerecht organisieren und sicherstellen
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6 | Personalprozesse umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
bei der Personalbedarfsermittlung mitwirken und Maßnahmen ableiten - b)
Konzepte der Arbeitsorganisation unterscheiden und bei der Personaleinsatzplanung mitwirken - c)
bei Maßnahmen zur Positionierung der Arbeitgebermarke für die Personalgewinnung mitwirken sowie den Stellenausschreibungs- und Personalauswahlprozess durchführen und dabei mit den betriebsverfassungsrechtlichen Organen zusammenarbeiten - d)
Einführung neuer Mitarbeitender begleiten sowie bei Maßnahmen zur Personalbindung mitwirken - e)
bei personellen Maßnahmen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Dokumente erstellen sowie im Personalverwaltungssystem erfassen - f)
Entgeltbestandteile unterscheiden, wesentliche Positionen einer Entgeltabrechnung erläutern sowie Entgeltbescheinigungen und weitere entgeltrelevante Dokumente erstellen - g)
Maßnahmen im Rahmen von Qualifikationsmöglichkeiten, insbesondere der Aus- und Weiterbildung, sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung organisieren - h)
bei der Bearbeitung von personalbezogenen Aufgaben betriebsinterne Schnittstellen berücksichtigen und arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie betriebliche und tarifliche Regelungen einhalten
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7 | kaufmännische Steuerung und Kontrolle durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
Geschäftsfälle und -vorgänge entsprechend der Grundsätze der Buchführung und der Bilanzierung prüfen und bewerten sowie bei Abweichungen Maßnahmen ableiten
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| | - b)
betriebliche Kosten- und Leistungsrechnung anwenden, insbesondere Kosten planen, erfassen und überwachen, betriebliche Leistungen bewerten und verrechnen sowie Maßnahmen zur Zielerreichung vorschlagen - c)
betriebliches Controlling als Informations-, Planungs- und Steuerungsinstrument nutzen, Kennzahlen ermitteln und analysieren sowie Handlungsoptionen ableiten und unternehmerische Entscheidungen vorbereiten - d)
Finanzierungsmöglichkeiten und -kosten für Aufträge, Investitionen und Projekte ermitteln und bewerten - e)
vor- und nachbereitende Tätigkeiten für Geschäftsabschlüsse, insbesondere für den Jahresabschluss, durchführen
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8 | einsatzgebietsspezifische Lösungen erarbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
Informationen für einsatzgebietsspezifische Anforderungen beschaffen, auswerten und nutzen - b)
Arbeitsmethoden und Verfahren unter Beachtung der betriebsspezifischen Lösungen anwenden - c)
einsatzgebietsspezifische Aufgaben, Produkte, Dienstleistungen, Funktionen und Prozesse zu den Kernaufgaben des Ausbildungsbetriebes in Beziehung setzen sowie deren Bedeutung, Zusammenhänge und Wechselwirkungen darstellen und bewerten - d)
einsatzgebietsspezifische Aufgaben kennzahlengestützt analysieren, Transfer- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten überprüfen sowie Lösungen erarbeiten - e)
einsatzgebietsspezifische Entscheidungsvorlagen strukturieren, aufbereiten und präsentieren
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9 | einsatzgebietsspezifische Aufgaben und Prozesse koordinieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | - a)
mit internen und externen Partnern einsatzgebietsübergreifend kooperieren und dabei die betriebliche Prozessorganisation, Terminvorgaben und Zuständigkeiten beachten - b)
Ressourceneinsatz und Leistungen unter Beachtung wirtschaftlicher und zeitlicher Vorgaben planen, überwachen und steuern - c)
Prozesse des Einsatzgebietes analysieren, Teilprozesse verknüpfen und zur nachhaltigen Weiterentwicklung beitragen - d)
betriebliche Qualitätssicherungssysteme anwenden oder Qualitätssicherungsprozesse umsetzen
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