Inhaltsübersicht IndKflAusbV
Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2Abschlussprüfung
Abschnitt 3Schlussvorschrift
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Ausbildungsplan |
§ 6 | Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
§ 7 | Inhalt des Teiles 1 |
§ 8 | Prüfungsbereich des Teiles 1 |
§ 9 | Inhalt des Teiles 2 |
§ 10 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
§ 11 | Prüfungsbereich „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ |
§ 12 | Prüfungsbereich „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ |
§ 13 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
§ 14 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 15 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
§ 16 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau |
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