§ 54 InsO
Kosten des Insolvenzverfahrens
Kosten des Insolvenzverfahrens sind:
- 1.
- die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren;
- 2.
- die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.