§ 42 IntErbRVG
Gültigkeitsfrist der beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses
Die Gültigkeitsfrist einer beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses beginnt mit ihrer Erteilung. Für die Berechnung der Gültigkeitsfrist gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, soweit sich nicht aus der
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