§ 25 InVeKoSV
Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland
(1) Der Betriebsinhaber hat eine Genehmigung für die Umwandlung von Dauergrünland nach § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes schriftlich bei der Landesstelle zu beantragen.
(2) In dem Antrag ist anzugeben:
- 1.
- Lage und Größe der Fläche, für die die Genehmigung zur Umwandlung beantragt wird,
- 1a.
- die beabsichtigte Nutzung der Fläche, für die die Genehmigung zur Umwandlung beantragt wird,
- 2.
- Lage und Größe der Fläche, die als Dauergrünland angelegt wird, soweit dies Voraussetzung für eine Genehmigung ist,
- 3.
- soweit der Antragsteller nicht Eigentümer der Fläche im Sinne der Nummer 2 ist, der Eigentümer dieser Fläche,
- 4.
- soweit die Fläche im Sinne der Nummer 2 nicht zum Betrieb des Antragstellers gehört, der Betriebsinhaber, zu dessen Betrieb die Fläche gehört und die für die Feststellung nach § 20 Absatz 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung erforderlichen Angaben,
- 5.
- gegebenenfalls die Gründe, auf Grund deren die Genehmigung ohne Anlegung einer anderen Fläche als Dauergrünland beantragt wird.
(3) Ohne weitere Nachweise des Betriebsinhabers berücksichtigt die Landesstelle eine Fläche, die
- 1.
- erstmals in einem Antrag auf Direktzahlungen für das Jahr 2015 oder ein darauffolgendes Jahr von einem Betriebsinhaber als als Dauergrünland genutzte Fläche angemeldet wurde und
- 2.
- von einem Betriebsinhaber im Antrag auf Direktzahlungen für das Jahr 2014 als andere landwirtschaftliche Fläche als Dauergrünland angemeldet wurde und dies von der Landesstelle im Rahmen der Kontrolle für das Antragsjahr 2014 nicht beanstandet wurde,
(4) Soweit die Landesstellen für die Zustimmung nach § 20 Absatz 1 oder die Bereitschaftserklärung nach § 20 Absatz 2 oder die Erklärung nach § 20 Absatz 4 Satz 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung Muster bekannt geben oder Vordrucke oder Formulare bereithalten, sind diese zu verwenden.
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