Anlage 1 InvestAusbV

(zu § 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2003, 721 - 725)

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
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1.Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Nr. 1) 
1.1Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 3 Nr. 1.1)a)Zielsetzung und Geschäftsfelder des ausbildenden Betriebes sowie seine Stellung am Markt beschreiben
b)Rechtsform und Struktur des ausbildenden Betriebes und seine rechtliche und organisatorische Einbindung in das Unternehmen darstellen
c)Aufbau- und Ablauforganisation des Ausbildungsbetriebes darstellen
d)die Bedeutung von Kooperationen im Bereich von Finanzdienstleistungen für den Ausbildungsbetrieb darstellen
e)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden und Berufsvertretungen beschreiben
f)rechtliche Grundlagen für Kapitalverwaltungsgesellschaften anwenden und deren Auswirkungen auf die Geschäftsfelder und den Handlungsrahmen des Ausbildungsbetriebes beachten
1.2Berufsbildung und Personalwirtschaft (§ 3 Nr. 1.2)a)arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen für das Arbeitsverhältnis anhand von Beispielen erläutern
b)Nachweise für das Arbeitsverhältnis erläutern und die Positionen der eigenen Gehaltsabrechnung beschreiben
c)Beteiligungsrechte betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlicher Organe erklären
d)über wesentliche tarifvertragliche Regelungen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie betriebliche Übungen und deren Zustandekommen berichten
e)den Nutzen der beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten für die persönliche und berufliche Entwicklung sowie für den Unternehmenserfolg darstellen
f)Ziele, Grundsätze und Kriterien bei Personalplanung, -beschaffung und -einsatz beschreiben
g)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System erläutern
h)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 1.3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4Umweltschutz (§ 3 Nr. 1.4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regeln des Umweltschutzes anwenden
c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
1.5Insiderrecht, Compliance (§ 3 Nr. 1.5)a)Regelungen zu Insidertatbeständen umsetzen
b)Compliance-Regeln im Hinblick auf den Schutz der Kunden, der Anleger, der Mitarbeiter, des ausbildenden Betriebes und verbundener Unternehmen anwenden
c)Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche anwenden
2.Kommunikation und Kooperation (§ 3 Nr. 2) 
2.1Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit (§ 3 Nr. 2.1)a)Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert nutzen
b)Regeln zum Datenschutz anwenden
c)Daten sichern, Daten pflegen, Datensicherung und unterschiedliche Zugriffsberechtigungen begründen
2.2Arbeitsorganisation (§ 3 Nr. 2.2)a)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich ausführen, insbesondere zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
b)interne und externe Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes unterscheiden und Schnittstellen aufzeigen
c)Berichts- und Entscheidungswege im Rahmen von Geschäftsprozessen und bei der Aufgabendurchführung berücksichtigen
d)mit den beteiligten Organisationseinheiten des Ausbildungsbetriebes zusammenarbeiten und dabei die Aufgabendurchführung in den Gesamtprozess einordnen
e)Schriftwechsel und Unterlagen dokumentieren und archivieren
2.3Kooperation und kundenorientierte Kommunikation (§ 3 Nr. 2.3)a)Information, Kommunikation und Kooperation zur Verbesserung des Geschäftserfolgs, der Arbeitsleistung und des Betriebsklimas nutzen
b)Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen, auswerten und darstellen
c)Konflikte erkennen und Möglichkeiten der Konfliktlösung nutzen
d)Sachverhalte mit Hilfe von Präsentations- und Moderationstechniken situations- und adressatengerecht aufbereiten und darstellen
e)Informations- und Beratungsgespräche mit Kunden zielorientiert planen, durchführen und nachbereiten; Korrespondenz kundenorientiert führen
f)Kundenreklamationen, insbesondere mit dem Ziel der Kundenbindung, bearbeiten
2.4Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 3 Nr. 2.4)a)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
b)fremdsprachige branchenübliche Informationen auswerten
c)Auskünfte in einer fremden Sprache erteilen und einholen
d)wesentliche Merkmale eines Fonds und Unterschiede von Fondsarten in einer Fremdsprache erklären
3.Marketing und Vertrieb (§ 3 Nr. 3) 
3.1Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle (§ 3 Nr. 3.1)a)Anlegerbedürfnisse nach Zielgruppen unterscheiden und Absatzmärkten zuordnen
b)Wechselwirkungen zwischen Anlegerbedürfnissen und geschäftspolitischer Zielsetzung erläutern
c)Fondsprodukte des Unternehmens mit denen von Mitbewerbern an Beispielen vergleichen
d)Investmentfonds mit konkurrierenden Finanzprodukten vergleichen
e)Vertriebskanäle nach den Interessen von Kunden und dem Unternehmen unterscheiden
f)Vertriebskanäle für neue Fonds, insbesondere unter Berücksichtigung betriebwirtschaftlicher Aspekte, vorschlagen
3.2Marketinginstrumente (§ 3 Nr. 3.2)a)Marketinginstrumente des Unternehmens unterscheiden
b)bei der Planung, inhaltlichen Gestaltung und Durchführung von Maßnahmen der Werbung und Verkaufsförderung mitwirken
3.3Anlegerschutz im Vertrieb (§ 3 Nr. 3.3)a)Fondsprodukte nach Risikogruppen klassifizieren und zielgruppengerecht vertreiben
b)rechtliche Vorschriften zum Anlegerschutz verkaufsfördernd aufbereiten
c)Anleger über Risiken von Investmentfonds aufklären
4.Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Fondsbezogenes Rechnungswesen (§ 3 Nr. 4) 
4.1Betriebliches Rechnungswesen (§ 3 Nr. 4.1)a)Rechnungswesen und Kontenplan des Ausbildungsbetriebes erläutern
b)Aufbau und Struktur der Kosten- und Leistungsrechnung darstellen
c)Auswirkungen der Kosten- und Leistungsrechnung auf das Unternehmen und das Sondervermögen beachten
d)Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument beschreiben
4.2Fondsbezogenes Rechnungswesen (§ 3 Nr. 4.2)a)betriebliches Rechnungswesen und fondsbezogenes Rechnungswesen unterscheiden
b)Rechnungswesen sowie Kontenplan von Fonds im Ausbildungsbetrieb erläutern
c)Geschäftsvorfälle im Wertpapier-Sondervermögen bearbeiten
d)Grundzüge der Nebenbuchhaltung und Besonderheiten von Immobilien-Sondervermögen darstellen
e)Fonds- und Wertpapierstammdaten pflegen
f)Inventarwertberechnung und Anteilspreisermittlung einschließlich deren Nebenrechnungen für die Fondsprodukte des Ausbildungsbetriebes durchführen
g)Bedeutung von Inventarwertberechnung und Anteilspreisermittlung einschließlich deren Nebenrechnungen für weitere Sondervermögen erläutern
h)Pflichtmitteilungen vorbereiten
i)interne Statistiken zur Vorbereitung von Entscheidungen erstellen, bewerten, aufbereiten und präsentieren sowie bei der Erstellung von externen Statistiken mitwirken
k)Fondsabschlüsse nach rechtlichen Vorgaben erstellen
l)Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen erfassen
m)für Hauptversammlungen Stimmrechtsausübungen aus dem Sondervermögen aufbereiten
n)bei Neuauflegung und Auflösung von Fonds mitwirken
o)Aufgabenverteilung zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft begründen und bei der Fondsbuchhaltung berücksichtigen
4.3Wertentwicklungsberechnung (§ 3 Nr. 4.3)a)Wertentwicklung von Sondervermögen des Ausbildungsbetriebes berechnen
b)Branchenstandards der Wertentwicklungsberechnung erläutern
4.4Fondsreporting und -controlling (§ 3 Nr. 4.4)a)Reportingunterlagen der Fonds nach rechtlichen Vorgaben erstellen und bei der Erstellung von individuellen vertraglichen Reportingunterlagen mitwirken
b)Funktionen des Fondscontrollings als Steuerungs- und Informationsinstrument erläutern
c)Handelsaktivitäten im Hinblick auf Anlegerschutz kontrollieren und betriebsübliche Maßnahmen einleiten
d)Wertpapiertypen identifizieren und wertpapierspezifische Risiken aufzeigen
e)Anlagegrenzen nach rechtlichen Vorschriften, Vertragsbedingungen und internen Richtlinien kontrollieren und betriebsübliche Maßnahmen einleiten
5.Investmentprozess (§ 3 Nr. 5) 
5.1Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen (§ 3 Nr. 5.1)a)Unternehmensinformationen und -abschlüsse aufbereiten und auswerten
b)qualitative und quantitative Unternehmensanalysen interpretieren
c)Auswertungen zur Beurteilung von Unternehmen erstellen
d)Wertpapierarten und Finanzderivate unterscheiden und Einsatzmöglichkeiten darstellen
e)Informationen für die Analyse von Wertpapieren und Finanzinstrumenten recherchieren und aufbereiten
f)wirtschaftliche und politische Informationen zur Beurteilung des Geld- und Kapitalmarktes zusammenstellen
g)Auswertungen zu Marktanalysen unter Nutzung von branchenüblichen Informationsdiensten erstellen
h)rechtliche Rahmenbedingungen deutscher und internationaler Immobilienmärkte an Beispielen aufzeigen
i)Immobilienmärkte und -Standorte analysieren, Chancen und Risiken aufzeigen
5.2Auflegung und Verwaltung von Fonds (§ 3 Nr. 5.2)a)Kriterien zur Auflegung von Fonds erläutern
b)Einfluss von wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen, ökologischen und ethischen Faktoren auf die Produktgestaltung und -pflege beschreiben
c)Vertragsbedingungen für neue Fonds zusammenstellen
d)Genehmigungs- und Auflegungsprozess in- und ausländischer Fonds organisatorisch abwickeln
e)unterschiedliche Managementansätze sowie Investmentziele für Fonds vergleichen
f)betriebliche Vorgaben zur Steuerung und Strukturierung von Fonds beachten und deren Auswirkungen auf den einzelnen Fonds begründen
g)Vorschläge zu Kauf- und Verkaufsentscheidungen von Wertpapieren, Finanzinstrumenten und Immobilien unter Berücksichtigung der Risikobegrenzung entwickeln und präsentieren
h)Prozess der Verkehrswertermittlung von Liegenschaften erläutern
i)Aufgaben des Liquiditätsmanagements beschreiben; Liquiditätsgrenzen für unterschiedliche Fondsarten ermitteln
k)Betreuung und Verwaltung von Immobilien und Liegenschaften beschreiben
5.3Handel und Abwicklung (§ 3 Nr. 5.3)a)Wertpapier-, Geld- und Devisenaufträge auf Vollständigkeit prüfen und bearbeiten
b)Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten auf Vollständigkeit prüfen und bearbeiten
c)Aufträge Märkten und Marktsegmenten zuordnen
d)Auftragsausführung überwachen, Mängel aufzeigen und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung einleiten
e)operative Risiken bei Handel und Lieferung berücksichtigen
f)Handelsgeschäfte unter Berücksichtigung von Vorgaben und rechtlichen Grundlagen abwickeln
6.Depotgeschäft (§ 3 Nr. 6) 
6.1Depotführung (§ 3 Nr. 6.1)a)rechtliche Bestimmungen für das Depotgeschäft anwenden
b)Depotkonten eröffnen, führen, abschließen und kontrollieren
c)Geschäftsvorfälle, insbesondere Nachlässe, Verträge zu Gunsten Dritter und Verpfändungen, bearbeiten
d)steuerrechtliche Vorschriften für die Depotführung anwenden
e)Vermittlerdaten pflegen und Provisionen abrechnen
6.2Verwahrung und Verwaltung von Fondsanteilen; Zahlungsverkehr (§ 3 Nr. 6.2)a)Geldeingänge und -ausgänge bearbeiten
b)Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen bearbeiten
c)Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung der Depotbuchhaltungsstruktur und Depotbuchhaltungsprozesse buchen
d)Bestandsführung zwischen Lagerstelle und kundendepotführender Stelle abstimmen
6.3Meldewesen und Statistik (§ 3 Nr. 6.3)a)Meldungen aufgrund rechtlicher Vorgaben für das Depotgeschäft erstellen
b)interne und externe Statistiken anfertigen

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