Anlage 1 InvestAusbV
(zu § 4)
(Fundstelle: BGBl. I 2003, 721 - 725)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
1 | 2 | 3 | |
1. | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Nr. 1) | ||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 3 Nr. 1.1) | a) | Zielsetzung und Geschäftsfelder des ausbildenden Betriebes sowie seine Stellung am Markt beschreiben |
b) | Rechtsform und Struktur des ausbildenden Betriebes und seine rechtliche und organisatorische Einbindung in das Unternehmen darstellen | ||
c) | Aufbau- und Ablauforganisation des Ausbildungsbetriebes darstellen | ||
d) | die Bedeutung von Kooperationen im Bereich von Finanzdienstleistungen für den Ausbildungsbetrieb darstellen | ||
e) | Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden und Berufsvertretungen beschreiben | ||
f) | rechtliche Grundlagen für Kapitalverwaltungsgesellschaften anwenden und deren Auswirkungen auf die Geschäftsfelder und den Handlungsrahmen des Ausbildungsbetriebes beachten | ||
1.2 | Berufsbildung und Personalwirtschaft (§ 3 Nr. 1.2) | a) | arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen für das Arbeitsverhältnis anhand von Beispielen erläutern |
b) | Nachweise für das Arbeitsverhältnis erläutern und die Positionen der eigenen Gehaltsabrechnung beschreiben | ||
c) | Beteiligungsrechte betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlicher Organe erklären | ||
d) | über wesentliche tarifvertragliche Regelungen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie betriebliche Übungen und deren Zustandekommen berichten | ||
e) | den Nutzen der beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten für die persönliche und berufliche Entwicklung sowie für den Unternehmenserfolg darstellen | ||
f) | Ziele, Grundsätze und Kriterien bei Personalplanung, -beschaffung und -einsatz beschreiben | ||
g) | Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System erläutern | ||
h) | den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen | ||
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 1.3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | ||
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
1.4 | Umweltschutz (§ 3 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regeln des Umweltschutzes anwenden | ||
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
1.5 | Insiderrecht, Compliance (§ 3 Nr. 1.5) | a) | Regelungen zu Insidertatbeständen umsetzen |
b) | Compliance-Regeln im Hinblick auf den Schutz der Kunden, der Anleger, der Mitarbeiter, des ausbildenden Betriebes und verbundener Unternehmen anwenden | ||
c) | Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche anwenden | ||
2. | Kommunikation und Kooperation (§ 3 Nr. 2) | ||
2.1 | Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit (§ 3 Nr. 2.1) | a) | Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert nutzen |
b) | Regeln zum Datenschutz anwenden | ||
c) | Daten sichern, Daten pflegen, Datensicherung und unterschiedliche Zugriffsberechtigungen begründen | ||
2.2 | Arbeitsorganisation (§ 3 Nr. 2.2) | a) | qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich ausführen, insbesondere zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen |
b) | interne und externe Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes unterscheiden und Schnittstellen aufzeigen | ||
c) | Berichts- und Entscheidungswege im Rahmen von Geschäftsprozessen und bei der Aufgabendurchführung berücksichtigen | ||
d) | mit den beteiligten Organisationseinheiten des Ausbildungsbetriebes zusammenarbeiten und dabei die Aufgabendurchführung in den Gesamtprozess einordnen | ||
e) | Schriftwechsel und Unterlagen dokumentieren und archivieren | ||
2.3 | Kooperation und kundenorientierte Kommunikation (§ 3 Nr. 2.3) | a) | Information, Kommunikation und Kooperation zur Verbesserung des Geschäftserfolgs, der Arbeitsleistung und des Betriebsklimas nutzen |
b) | Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen, auswerten und darstellen | ||
c) | Konflikte erkennen und Möglichkeiten der Konfliktlösung nutzen | ||
d) | Sachverhalte mit Hilfe von Präsentations- und Moderationstechniken situations- und adressatengerecht aufbereiten und darstellen | ||
e) | Informations- und Beratungsgespräche mit Kunden zielorientiert planen, durchführen und nachbereiten; Korrespondenz kundenorientiert führen | ||
f) | Kundenreklamationen, insbesondere mit dem Ziel der Kundenbindung, bearbeiten | ||
2.4 | Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 3 Nr. 2.4) | a) | fremdsprachige Fachbegriffe anwenden |
b) | fremdsprachige branchenübliche Informationen auswerten | ||
c) | Auskünfte in einer fremden Sprache erteilen und einholen | ||
d) | wesentliche Merkmale eines Fonds und Unterschiede von Fondsarten in einer Fremdsprache erklären | ||
3. | Marketing und Vertrieb (§ 3 Nr. 3) | ||
3.1 | Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle (§ 3 Nr. 3.1) | a) | Anlegerbedürfnisse nach Zielgruppen unterscheiden und Absatzmärkten zuordnen |
b) | Wechselwirkungen zwischen Anlegerbedürfnissen und geschäftspolitischer Zielsetzung erläutern | ||
c) | Fondsprodukte des Unternehmens mit denen von Mitbewerbern an Beispielen vergleichen | ||
d) | Investmentfonds mit konkurrierenden Finanzprodukten vergleichen | ||
e) | Vertriebskanäle nach den Interessen von Kunden und dem Unternehmen unterscheiden | ||
f) | Vertriebskanäle für neue Fonds, insbesondere unter Berücksichtigung betriebwirtschaftlicher Aspekte, vorschlagen | ||
3.2 | Marketinginstrumente (§ 3 Nr. 3.2) | a) | Marketinginstrumente des Unternehmens unterscheiden |
b) | bei der Planung, inhaltlichen Gestaltung und Durchführung von Maßnahmen der Werbung und Verkaufsförderung mitwirken | ||
3.3 | Anlegerschutz im Vertrieb (§ 3 Nr. 3.3) | a) | Fondsprodukte nach Risikogruppen klassifizieren und zielgruppengerecht vertreiben |
b) | rechtliche Vorschriften zum Anlegerschutz verkaufsfördernd aufbereiten | ||
c) | Anleger über Risiken von Investmentfonds aufklären | ||
4. | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Fondsbezogenes Rechnungswesen (§ 3 Nr. 4) | ||
4.1 | Betriebliches Rechnungswesen (§ 3 Nr. 4.1) | a) | Rechnungswesen und Kontenplan des Ausbildungsbetriebes erläutern |
b) | Aufbau und Struktur der Kosten- und Leistungsrechnung darstellen | ||
c) | Auswirkungen der Kosten- und Leistungsrechnung auf das Unternehmen und das Sondervermögen beachten | ||
d) | Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument beschreiben | ||
4.2 | Fondsbezogenes Rechnungswesen (§ 3 Nr. 4.2) | a) | betriebliches Rechnungswesen und fondsbezogenes Rechnungswesen unterscheiden |
b) | Rechnungswesen sowie Kontenplan von Fonds im Ausbildungsbetrieb erläutern | ||
c) | Geschäftsvorfälle im Wertpapier-Sondervermögen bearbeiten | ||
d) | Grundzüge der Nebenbuchhaltung und Besonderheiten von Immobilien-Sondervermögen darstellen | ||
e) | Fonds- und Wertpapierstammdaten pflegen | ||
f) | Inventarwertberechnung und Anteilspreisermittlung einschließlich deren Nebenrechnungen für die Fondsprodukte des Ausbildungsbetriebes durchführen | ||
g) | Bedeutung von Inventarwertberechnung und Anteilspreisermittlung einschließlich deren Nebenrechnungen für weitere Sondervermögen erläutern | ||
h) | Pflichtmitteilungen vorbereiten | ||
i) | interne Statistiken zur Vorbereitung von Entscheidungen erstellen, bewerten, aufbereiten und präsentieren sowie bei der Erstellung von externen Statistiken mitwirken | ||
k) | Fondsabschlüsse nach rechtlichen Vorgaben erstellen | ||
l) | Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen erfassen | ||
m) | für Hauptversammlungen Stimmrechtsausübungen aus dem Sondervermögen aufbereiten | ||
n) | bei Neuauflegung und Auflösung von Fonds mitwirken | ||
o) | Aufgabenverteilung zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft begründen und bei der Fondsbuchhaltung berücksichtigen | ||
4.3 | Wertentwicklungsberechnung (§ 3 Nr. 4.3) | a) | Wertentwicklung von Sondervermögen des Ausbildungsbetriebes berechnen |
b) | Branchenstandards der Wertentwicklungsberechnung erläutern | ||
4.4 | Fondsreporting und -controlling (§ 3 Nr. 4.4) | a) | Reportingunterlagen der Fonds nach rechtlichen Vorgaben erstellen und bei der Erstellung von individuellen vertraglichen Reportingunterlagen mitwirken |
b) | Funktionen des Fondscontrollings als Steuerungs- und Informationsinstrument erläutern | ||
c) | Handelsaktivitäten im Hinblick auf Anlegerschutz kontrollieren und betriebsübliche Maßnahmen einleiten | ||
d) | Wertpapiertypen identifizieren und wertpapierspezifische Risiken aufzeigen | ||
e) | Anlagegrenzen nach rechtlichen Vorschriften, Vertragsbedingungen und internen Richtlinien kontrollieren und betriebsübliche Maßnahmen einleiten | ||
5. | Investmentprozess (§ 3 Nr. 5) | ||
5.1 | Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen (§ 3 Nr. 5.1) | a) | Unternehmensinformationen und -abschlüsse aufbereiten und auswerten |
b) | qualitative und quantitative Unternehmensanalysen interpretieren | ||
c) | Auswertungen zur Beurteilung von Unternehmen erstellen | ||
d) | Wertpapierarten und Finanzderivate unterscheiden und Einsatzmöglichkeiten darstellen | ||
e) | Informationen für die Analyse von Wertpapieren und Finanzinstrumenten recherchieren und aufbereiten | ||
f) | wirtschaftliche und politische Informationen zur Beurteilung des Geld- und Kapitalmarktes zusammenstellen | ||
g) | Auswertungen zu Marktanalysen unter Nutzung von branchenüblichen Informationsdiensten erstellen | ||
h) | rechtliche Rahmenbedingungen deutscher und internationaler Immobilienmärkte an Beispielen aufzeigen | ||
i) | Immobilienmärkte und -Standorte analysieren, Chancen und Risiken aufzeigen | ||
5.2 | Auflegung und Verwaltung von Fonds (§ 3 Nr. 5.2) | a) | Kriterien zur Auflegung von Fonds erläutern |
b) | Einfluss von wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen, ökologischen und ethischen Faktoren auf die Produktgestaltung und -pflege beschreiben | ||
c) | Vertragsbedingungen für neue Fonds zusammenstellen | ||
d) | Genehmigungs- und Auflegungsprozess in- und ausländischer Fonds organisatorisch abwickeln | ||
e) | unterschiedliche Managementansätze sowie Investmentziele für Fonds vergleichen | ||
f) | betriebliche Vorgaben zur Steuerung und Strukturierung von Fonds beachten und deren Auswirkungen auf den einzelnen Fonds begründen | ||
g) | Vorschläge zu Kauf- und Verkaufsentscheidungen von Wertpapieren, Finanzinstrumenten und Immobilien unter Berücksichtigung der Risikobegrenzung entwickeln und präsentieren | ||
h) | Prozess der Verkehrswertermittlung von Liegenschaften erläutern | ||
i) | Aufgaben des Liquiditätsmanagements beschreiben; Liquiditätsgrenzen für unterschiedliche Fondsarten ermitteln | ||
k) | Betreuung und Verwaltung von Immobilien und Liegenschaften beschreiben | ||
5.3 | Handel und Abwicklung (§ 3 Nr. 5.3) | a) | Wertpapier-, Geld- und Devisenaufträge auf Vollständigkeit prüfen und bearbeiten |
b) | Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten auf Vollständigkeit prüfen und bearbeiten | ||
c) | Aufträge Märkten und Marktsegmenten zuordnen | ||
d) | Auftragsausführung überwachen, Mängel aufzeigen und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung einleiten | ||
e) | operative Risiken bei Handel und Lieferung berücksichtigen | ||
f) | Handelsgeschäfte unter Berücksichtigung von Vorgaben und rechtlichen Grundlagen abwickeln | ||
6. | Depotgeschäft (§ 3 Nr. 6) | ||
6.1 | Depotführung (§ 3 Nr. 6.1) | a) | rechtliche Bestimmungen für das Depotgeschäft anwenden |
b) | Depotkonten eröffnen, führen, abschließen und kontrollieren | ||
c) | Geschäftsvorfälle, insbesondere Nachlässe, Verträge zu Gunsten Dritter und Verpfändungen, bearbeiten | ||
d) | steuerrechtliche Vorschriften für die Depotführung anwenden | ||
e) | Vermittlerdaten pflegen und Provisionen abrechnen | ||
6.2 | Verwahrung und Verwaltung von Fondsanteilen; Zahlungsverkehr (§ 3 Nr. 6.2) | a) | Geldeingänge und -ausgänge bearbeiten |
b) | Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen bearbeiten | ||
c) | Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung der Depotbuchhaltungsstruktur und Depotbuchhaltungsprozesse buchen | ||
d) | Bestandsführung zwischen Lagerstelle und kundendepotführender Stelle abstimmen | ||
6.3 | Meldewesen und Statistik (§ 3 Nr. 6.3) | a) | Meldungen aufgrund rechtlicher Vorgaben für das Depotgeschäft erstellen |
b) | interne und externe Statistiken anfertigen |
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