§ 2 ITFG

Zweck des Sondervermögens

Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 20,4 Milliarden Euro finanziert werden:

Finanzhilfen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder mit bis zu 10 Milliarden Euro,
Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Milliarden Euro,
Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 5 Milliarden Euro,
Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu 900 Millionen Euro und
Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität mit bis zu 500 Millionen Euro.

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