§ 12 ITSManKflAusbV
Prüfungsbereich Einführen einer IT-Systemlösung
(1) Im Prüfungsbereich Einführen einer IT-Systemlösung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
- Hard- und Software sowie Dienstleistungen zu beschaffen,
- 2.
- Produktinformationen einzuholen und Angebotsvergleiche durchzuführen,
- 3.
- Vertragsarten und Lizenzmodelle zu unterscheiden und bedarfsgerecht auszuwählen,
- 4.
- Kundeninformationen aufzubereiten und für vertriebliche Zwecke zu nutzen,
- 5.
- eine Kalkulation zu erstellen,
- 6.
- die Bestimmungen zum Datenschutz anzuwenden und
- 7.
- die Bestimmungen zur IT-Sicherheit anzuwenden.
(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.