Inhaltsübersicht JFAngAusbV

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan

Abschnitt 2Abschlussprüfung

§ 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7Inhalt des Teiles 1
§ 8Prüfungsbereiche des Teiles 1
§ 9Prüfungsbereich „Arbeitsabläufe in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen“
§ 10Prüfungsbereich „Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“
§ 11Inhalt des Teiles 2
§ 12Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 13Prüfungsbereich „Fachliche Sachbearbeitung“
§ 14Prüfungsbereich „Auskünfte in Nachlasssachen und betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten erteilen“
§ 15Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3Schlussvorschriften

§ 18Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten

AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten

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