§ 29 KäseV
Besondere Zubereitungen
Die Vorschriften dieser Verordnung finden keine Anwendung auf
- 1.
- Käse-Fondue-Zubereitungen,
- 2.
- Zubereitungen aus Frischkäse, die in Griechenland unter Verwendung von Öl und sonstigen typischen Zusätzen, insbesondere Gurken, hergestellt werden oder solchen griechischen Erzeugnissen nach Herstellungsweise und Zusammensetzung entsprechen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.