§ 273 KAGB
Anlagebedingungen
Die Anlagebedingungen, nach denen sich
- 1.
- das vertragliche Rechtsverhältnis einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft zu den Anlegern eines Spezialsondervermögens bestimmt oder
- 2.
- in Verbindung mit der Satzung einer Spezialinvestmentaktiengesellschaft das Rechtsverhältnis dieser Investmentaktiengesellschaft zu ihren Anlegern bestimmt oder
- 3.
- in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag einer Spezialinvestmentkommanditgesellschaft das Rechtsverhältnis dieser Investmentkommanditgesellschaft zu ihren Anlegern bestimmt,
Fußnote(n):
(+++ § 273 Satz 1: Zur Anwendung vgl. § 54 Abs. 5 u. § 66 Abs. 5 +++)
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