§ 28 KapMuG
Verstoß gegen die Vorlage- und Eröffnungsvoraussetzungen
Das Rechtsmittel gegen die verfahrensabschließende Entscheidung des Prozessgerichts im Ausgangsverfahren kann nicht darauf gestützt werden, dass das Oberlandesgericht für den Erlass eines Musterentscheids nicht zuständig gewesen ist oder die Voraussetzungen für den Erlass eines Vorlagebeschlusses oder eines Eröffnungsbeschlusses nicht vorgelegen haben.
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