§ 1 KapResV
Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Beschaffung, die Teilnahmevoraussetzungen, den Einsatz und die Abrechnung der Kapazitätsreserve nach § 13e des Energiewirtschaftsgesetzes.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.