§ 19 KAPrüfbV
Erläuterungen
Ob und inwieweit im Prüfungsbericht
- 1.
- die Bilanzposten einschließlich Eventualverbindlichkeiten und anderen Verbindlichkeiten,
- 2.
- die Angaben unter dem Bilanzstrich und
- 3.
- die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Fußnote(n):
(+++ §§ 15 bis 20: Zur Anwendung vgl. § 44 Abs. 1 Satz 3 +++)
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