§ 24 KARBV
Verwendungsrechnung und Entwicklungsrechnung bei der Investmentkommanditgesellschaft
(1) Bei einer Investmentkommanditgesellschaft ist die Verwendungsrechnung wie folgt darzustellen; Leerposten können jeweils entfallen:
- 1.
- Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
- 2.
- Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten
- 3.
- Gutschrift/Belastung auf Kapitalkonten
- 4.
- Gutschrift/Belastung auf Verbindlichkeitenkonten
- 5.
- Bilanzgewinn/Bilanzverlust.
(2) Die Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten und der Komplementäre ist jeweils getrennt wie folgt darzustellen; Leerposten können jeweils entfallen:
- I.
- Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres
- 1.
- Entnahmen für das Vorjahr
- 2.
- Zwischenentnahmen
- 3.
- Mittelzufluss (netto)
- a)
- Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten
- b)
- Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten
- 4.
- Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung
- 5.
- Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
- II.
- Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres.
Fußnote(n):
(+++ Abschnitt 2 (§§ 6 bis 25): Zur Anwendung vgl. § 35 Abs. 1 +++)
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