Anlage 1 KEPKfmAusbV
(zu § 5)
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 873 - 876)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
1 | 2 | 3 | |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1) | ||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 1.1) | a) | Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt beschreiben |
b) | Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern | ||
c) | Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen | ||
d) | Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben | ||
1.2 | Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Nr. 1.2) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben |
b) | den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen | ||
c) | Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben | ||
d) | arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Ausbildungsbetrieb geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten | ||
e) | wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen | ||
f) | lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen | ||
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | ||
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
1.4 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
2 | Arbeitsorganisation (§ 4 Nr. 2) | ||
2.1 | Arbeitsplanung (§ 4 Nr. 2.1) | a) | Arbeitsaufträge erfassen, die eigene Arbeit strukturieren, Arbeitsschritte mit den Beteiligten abstimmen |
b) | Arbeitstechniken, Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lerntechniken einsetzen | ||
c) | Informationsquellen auch in einer Fremdsprache nutzen | ||
d) | ergonomische Regeln bei der Arbeit beachten | ||
e) | Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation vorschlagen | ||
2.2 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 2.2) | a) | Betriebssysteme, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden |
b) | Netze und Dienste nutzen, Sicherheitsanforderungen beachten | ||
c) | Daten und Informationen aufgabenbezogen erfassen, auswerten und bereitstellen | ||
d) | Notwendigkeit der Datensicherung begründen; betriebliche Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen anwenden | ||
3 | Kommunikation und Kooperation (§ 4 Nr. 3) | ||
3.1 | Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Nr. 3.1) | a) | die eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt berücksichtigen; kundenorientiert handeln und kommunizieren |
b) | fremdsprachige Fachbegriffe und Standardtexte anwenden | ||
c) | Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten | ||
d) | Auskünfte erteilen, auch in einer Fremdsprache | ||
e) | Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren | ||
3.2 | Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Nr. 3.2) | a) | Zusammenarbeit aktiv gestalten und Aufgaben teamorientiert und kooperativ umsetzen |
b) | Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten | ||
c) | zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden | ||
4 | Angebotsgestaltung (§ 4 Nr. 4) | ||
4.1 | Dienstleistungsangebot (§ 4 Nr. 4.1) | a) | Dienstleistungsangebote der Branche unterscheiden |
b) | bei Entwicklung und Ausgestaltung des Dienstleistungsangebotes mitwirken | ||
c) | Fremdleistungen einkaufen | ||
4.2 | Rechtliche Rahmenbedingungen (§ 4 Nr. 4.2) | a) | rechtliche Vorschriften beachten und allgemeine Geschäftsbedingungen anwenden |
b) | Regelungen zur Wahrung des Postgeheimnisses und des Datenschutzes anwenden | ||
c) | sendungsbezogene Sicherheitsvorschriften beachten sowie Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen treffen | ||
d) | Gefahrgut identifizieren; sendungs-bezogene Gefahrgutvorschriften beachten | ||
e) | rechtliche Vorschriften im grenzüberschreitenden Verkehr berücksichtigen | ||
f) | Versicherungsbedingungen beachten; Haftungsregelungen anwenden | ||
4.3 | Qualitätssicherung (§ 4 Nr. 4.3) | a) | Qualitätsziele des Unternehmens im eigenen Arbeitsbereich umsetzen |
b) | zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen | ||
c) | Auswirkungen von Qualität und Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis darstellen | ||
5 | Marketing und Vertrieb von Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5) | ||
5.1 | Märkte, Zielgruppen (§ 4 Nr. 5.1) | a) | Informationen über Zielgruppen und Märkte auswerten und nutzen |
b) | Dienstleistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen | ||
c) | bei der Ermittlung des Nachfragepotenzials für Dienstleistungen mitwirken | ||
5.2 | Verkaufsförderung (§ 4 Nr. 5.2) | a) | verkaufsfördernde Maßnahmen umsetzen |
b) | bei der Planung von verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken | ||
c) | Verkaufsargumente für Dienstleistungsangebote entwickeln | ||
5.3 | Verkauf (§ 4 Nr. 5.3) | a) | Kundenwünsche ermitteln |
b) | Dienstleistungen präsentieren | ||
c) | Angebote erstellen | ||
d) | Dienstleistungen verkaufen, Verträge abschließen | ||
5.4 | Kundenpflege (§ 4 Nr. 5.4) | a) | Kundenzufriedenheit prüfen |
b) | Kunden bei Leistungsstörungen Lösungsalternativen aufzeigen | ||
c) | Kundenreklamationen entgegennehmen und bearbeiten | ||
d) | Beschwerdemanagement als Element einer kundenorientierten Geschäftspolitik anwenden | ||
6 | Steuerung und Kontrolle von Betriebsprozessen (§ 4 Nr. 6) | ||
6.1 | Sendungsbearbeitung (§ 4 Nr. 6.1) | a) | Sendungen annehmen, sortieren und ausliefern |
b) | Aufträge annehmen und bearbeiten | ||
c) | Sendungsdokumentationen erstellen, abgleichen und bearbeiten | ||
d) | Sendungsentgelte berechnen und kassieren | ||
e) | Transport- und Sendungsstatus überwachen, Auskünfte erteilen | ||
f) | Maßnahmen bei Leistungsstörungen ergreifen | ||
g) | Schadensfälle bearbeiten | ||
6.2 | Disposition (§ 4 Nr. 6.2) | a) | Zusammenhänge zwischen Transportkonzepten, Transportmitteleinsatz und Sendungsarten darstellen |
b) | Leistungsanforderungen aus Aufträgen ermitteln | ||
c) | Eignung von Geräten für Transport und Sendungsumschlag beurteilen | ||
d) | Umschlag und Sortierung unter Berücksichtigung von Leitsystemen steuern | ||
e) | Rücklauf von Sendungen und Nachbearbeitung organisieren und überwachen | ||
f) | Abweichungen in Betriebsprozessen feststellen und zur Beseitigung beitragen | ||
g) | Materialbedarf feststellen, Beschaffungen veranlassen | ||
h) | Fahrtrouten und Logistikketten unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, zeitlichen Vorgaben sowie verkehrsgeographischen Bedingungen planen und koordinieren | ||
i) | Personal und Transportmittel disponieren | ||
k) | Wartung von Transportmitteln und Geräten steuern und kontrollieren | ||
7 | Personalwirtschaft (§ 4 Nr. 7) | a) | an Personalplanung, Personalbeschaffung und Personalauswahl mitwirken |
b) | Vorgänge der Personalverwaltung auch in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen bearbeiten; Personaldaten schützen | ||
c) | bei Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken | ||
d) | Entgeltarten unterscheiden und bei Entgeltabrechnungen mitwirken | ||
e) | rechtliche Bedingungen beim Einsatz von Beschäftigten des eigenen Unternehmens und von Fremddienstleistern berücksichtigen | ||
8 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Nr. 8) | ||
8.1 | Betriebliches Rechnungswesen (§ 4 Nr. 8.1) | a) | Bedeutung des Rechnungswesens für den Betriebserfolg darstellen |
b) | Kassen führen und Kassenabschlüsse erstellen | ||
c) | Rechnungen erstellen | ||
d) | vorbereitende Arbeiten für Buchungen durchführen, Aufbau des betrieblichen Buchungssystems berücksichtigen | ||
e) | Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten | ||
f) | Steuern und Abgaben berücksichtigen | ||
g) | an vorbereitenden Arbeiten zur Erstellung von Jahresabschlüssen mitwirken | ||
8.2 | Kosten- und Leistungsrechnung (§ 4 Nr. 8.2) | a) | Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläutern |
b) | Kosten und Erträge von Dienstleistungen erfassen und bewerten | ||
c) | Kalkulationen durchführen | ||
8.3 | Controlling (§ 4 Nr. 8.3) | a) | Funktion des Controllings erläutern |
b) | an kaufmännischen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben mitwirken | ||
c) | Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen; Statistiken erstellen und präsentieren | ||
d) | an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken |
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