Anlage 2 KEPKfmAusbV
(zu § 5)
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 877 - 878)
- 1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 6.1
- Sendungsbearbeitung, Lernziel a,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsplanung, Lernziele a, b und d,
- 2.2
- Informations- und Kommunikationssysteme,
- 4.2
- Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziele a bis c,
- 6.1
- Sendungsbearbeitung, Lernziele b und c,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
- Umweltschutz,
- 3.1
- Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und b,
- 3.2
- Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a und b,
- 6.1
- Sendungsbearbeitung, Lernziele d und e,
- 8.1
- Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a und b,
- 2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.1
- Kundenorientierte Kommunikation, Lernziel c,
- 4.1
- Dienstleistungsangebot, Lernziel a,
- 5.3
- Verkauf, Lernziele a und b,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsplanung, Lernziel c,
- 4.2
- Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziele d und e,
- 4.3
- Qualitätssicherung,
- 6.2
- Disposition, Lernziele a bis g,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.2
- Teamarbeit und Kooperation, Lernziel c,
- 4.1
- Dienstleistungsangebot, Lernziel b,
- 4.2
- Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel f,
- 5.2
- Verkaufsförderung, Lernziel a,
- 5.4
- Kundenpflege,
- 6.1
- Sendungsbearbeitung, Lernziele f und g,
- 8.1
- Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele c bis f,
- 6.1
- Sendungsbearbeitung, Lernziele c und e,
- 3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziel f,
- 7.
- Personalwirtschaft
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsplanung, Lernziel e,
- 3.1
- Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele d und e,
- 4.1
- Dienstleistungsangebot, Lernziel c,
- 5.1
- Märkte, Zielgruppen,
- 5.2
- Verkaufsförderung, Lernziele b und c,
- 5.3
- Verkauf, Lernziele c und d,
- 6.2
- Disposition, Lernziele h bis k,
- 3.1
- Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und c,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 8.1
- Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel g,
- 8.2
- Kosten- und Leistungsrechnung,
- 8.3
- Controlling
- 8.1
- Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele d und f,
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