Inhaltsübersicht KFBauMechAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Abschluss- oder Gesellenprüfung

§ 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

Unterabschnitt 1

Prüfung Teil 1

§ 7Inhalt des Teiles 1
§ 8Prüfungsbereiche des Teiles 1
§ 9Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
§ 10Prüfungsbereich Auftragsplanung

Unterabschnitt 2

Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik

§ 11Inhalt des Teiles 2
§ 12Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
§ 13Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 14Prüfungsbereich Karosserieinstandhaltungstechnik
§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 3

Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik

§ 18Inhalt des Teiles 2
§ 19Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
§ 20Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 21Prüfungsbereich Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
§ 22Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 23Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 24Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 4

Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik

§ 25Inhalt des Teiles 2
§ 26Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
§ 27Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 28Prüfungsbereich Caravan- und Reisemobiltechnik
§ 29Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 30Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 31Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3

Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen

§ 32Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 33Prüfung der Zusatzqualifikation

Abschnitt 4

Schlussvorschriften

§ 34Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
Anlage 2Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen

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