Inhaltsübersicht KlaCembAusbV
Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2Zwischenprüfung
Abschnitt 3Abschlussprüfung oder
Gesellenprüfung in der Fachrichtung Klavierbau
Abschnitt 4Abschlussprüfung oder
Gesellenprüfung in der Fachrichtung Cembalobau
Abschnitt 5Schlussvorschriften
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Ausbildungsplan |
§ 6 | Ziel und Zeitpunkt |
§ 7 | Inhalt |
§ 8 | Prüfungsbereiche |
§ 9 | Prüfungsbereich Herstellen von Bauteilen |
§ 10 | Prüfungsbereich Teilbereiche stimmen |
Gesellenprüfung in der Fachrichtung Klavierbau
§ 11 | Ziel und Zeitpunkt |
§ 12 | Inhalt |
§ 13 | Prüfungsbereiche |
§ 14 | Prüfungsbereich Arbeitsauftrag |
§ 15 | Prüfungsbereich Durchführen von Reparaturen |
§ 16 | Prüfungsbereich Stimmen und Intonieren |
§ 17 | Prüfungsbereich Planen und Konstruieren |
§ 18 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 19 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung |
Gesellenprüfung in der Fachrichtung Cembalobau
§ 20 | Ziel und Zeitpunkt |
§ 21 | Inhalt |
§ 22 | Prüfungsbereiche |
§ 23 | Prüfungsbereich Arbeitsauftrag |
§ 24 | Prüfungsbereich Durchführen von Reparaturen |
§ 25 | Prüfungsbereich Stimmen und Intonieren |
§ 26 | Prüfungsbereich Planen und Konstruieren |
§ 27 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 28 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung |
§ 29 | Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse | |
§ 30 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |
Anlage: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Klavier- und Cembalobauer und zur Klavier- und Cembalobauerin |
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