Anlage 3 KonfV
(zu § 2 Abs. 2)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2156
- Zutaten
- 1.
- Honig:in allen Erzeugnissen als Ersatz für einen Teil des Zuckers oder den gesamten Zucker;
- 2.
- Fruchtsaft:ausschließlich in Konfitüre;
- 3.
- Saft von Zitrusfrüchten bei aus anderen Früchten hergestellten Erzeugnissen:ausschließlich in Konfitüre, Konfitüre extra, Gelee und Gelee extra;
- 4.
- Saft aus roten Früchten:ausschließlich in Konfitüre und Konfitüre extra aus Hagebutten, Erdbeeren, Himbeeren, Stachelbeeren, roten Johannisbeeren, Pflaumen und Rhabarber;
- 5.
- Saft aus roten Rüben:ausschließlich in Konfitüre und Gelee aus Erdbeeren, Himbeeren, Stachelbeeren, roten Johannisbeeren und Pflaumen;
- 6.
- ätherische Öle aus Zitrusfrüchten:ausschließlich in Marmelade und Gelee-Marmelade;
- 7.
- Speiseöle und -fette zur Verhütung der Schaumbildung:in allen Erzeugnissen;
- 8.
- flüssiges Pektin:in allen Erzeugnissen;
- 9.
- Schalen von Zitrusfrüchten:in Konfitüre, Konfitüre extra, Gelee und Gelee extra;
- 10.
- Blätter von Pelargonium odoratissimum:in Konfitüre, Konfitüre extra, Gelee und Gelee extra aus Quitten;
- 11.
- Spirituosen, Wein und Likörwein, Nüsse, Kräuter, Gewürze, Vanille, Vanilleauszüge und Vanillin:in allen Erzeugnissen.
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