§ 2 KonsVerLUXV
Anwendungsbereich
Die einheitliche Anwendung und Auslegung des Abkommens hinsichtlich der Besteuerung von
- 1.
- Arbeitsentgelt bei Grenzpendlern,
- 2.
- Abfindungen und Entschädigungen an Arbeitnehmer, Arbeitslosengeld sowie
- 3.
- Arbeitsentgelt von Berufskraftfahrern, Lokomotivführern und Begleitpersonal
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.