§ 3 KosmAusbV
Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
Die Ausbildung gliedert sich in:
- 1.
- Pflichtqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 12,
- 2.
- von den Vertragsparteien festzulegende Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 im Umfang von insgesamt zwölf Wochen.
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